Viele Wohnungen kleiner als im Mietvertrag angegeben
Sonntag, April 28th, 2013Weniger als 10 Prozent bedeutet Pech gehabt
Keinerlei Ansprüche hat der Mieter allerdings, wenn die Wohnung tatsächlich nur genau 10 Prozent kleiner ist, als im Mietvertrag angegeben oder wenn der Unterschied noch geringer ist. In diesem Fall zählt die vertraglich vereinbarte Wohnungsgröße, selbst bei Mieterhöhungen: Für nicht existierende Quadratmeter müssen Mieter dann laut der aktuellen Gesetzgebung eine höhere Miete zahlen. Aufgepasst werden sollte auch dann, wenn im Mietvertrag festgelegt ist, dass die Angabe der Quadratmeterzahl „unverbindlich“ ist, das heißt, nicht zur Festlegung des Mietgegenstandes dient. In einem solchen Fall hat der Mieter selbst bei deutlich größeren Flächenabweichungen von 20 Prozent und mehr keine Rechte. (mehr …)