Rauswurf nach 40 Jahren – Gericht bestätigt Kündigung von rauchendem Mieter
Konkret ging es um den Mieter Friedhelm Adolfs, dem nach 40 Jahren die Kündigung für seine einstige Dienst- und jetzige Mietwohnung zugestellt worden war. Die Vermieterin argumentierte, der Rauch aus seiner Wohnung belästige die Hausnachbarn, weil er nicht über die Fenster, sondern in den Hausflur abziehe. Der 75-jährige Mieter hatte das bestritten. Außerdem könne er nichts dafür, dass seine Wohnungstür undicht sei.
Das Amtsgericht entschied nun zugunsten der Vermieterin. Die fristlose Kündigung wurde bestätigt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig (Az.: 24 C 1355/13). Der Gekündigte kann nun in Berufung gehen. Friedhelm Adolfs war 35 Jahre lang als Hausmeister in dem Haus beschäftigt. Er vermutet, dass seine Wohnung in lukrativen Büroraum umgewandelt werden soll. Die Vermieterin bestreitet dies.
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