Zinszahlungen steuerlich absetzbar – Gerichtsurteil hilft privaten Immobilienverkäufern
Freitag, Oktober 19th, 2012Der Kläger hatte 1994 ein Wohngebäude gekauft, dies vermietet und die erzielten Einkünfte versteuert. 2001 verkaufte er das Haus wieder, allerdings mit hohem Verlust. Der Verkaufserlös reichte nicht aus, die restlichen Kredite abzuzahlen. Wenigstens die Zinsen auf den noch verbliebenen Kreditbetrag wollte er daher als Werbungskosten steuerlich geltend machen. Das Finanzamt erkannte die „nachträglichen Schuldzinsen“ nicht als Werbungskosten an. Dies entsprach der früheren Rechtsprechung. (mehr …)